Logog Weigels Bed and Breakfast

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

1.1 Die Leistungen des Hotels Weigels Bergfreiheit, Thomas Weigel, Bergfreiheit 56, 59955 Winterberg-Silbach -im Folgenden nur „Hotel Weigels Bergfreiheit“- erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Bestätigung der Leistung durch den Gast gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.2 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Gastes gelten nicht, es sei denn, der Hotel Weigels Bergfreiheit hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Hotel Weigels Bergfreiheit in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichender Bedingung des Gastes die Leistung an den Gast vorbehaltlos erbringt.

1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Hotel Weigels Bergfreiheit sie ausdrücklich schriftlich bzw. per Mail bestätigt.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des Hotels Weigels Bergfreiheit sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Mit dem Buchungsauftrag, der schriftlich, mündlich, per Telefax oder Mail erteilt werden kann, kommt der Vermietungsvertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter, Hotel Weigels Bergfreiheit, zustande.

2.3 Die verbindliche Buchung erfolgt durch den buchenden Gast und wird gültig durch die Rückbestätigung per E-Mail durch das Hotel Weigels Bergfreiheit. Dies gilt auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

 

§ 3 Reservierung

3.1 Die Reservierung ist nach Bestätigung der Reservierung per Mail, und/oder erfolgter Anzahlung bindend. Eine Bestätigung erhalten Sie im Normalfall innerhalb von 24 Stunden. Die Räume stehen Ihnen am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Die An- und Abreisezeiten sind nach Absprache flexibel.

 

§ 4 Preise, Zahlungsfälligkeit

4.1 Der gesamte Aufenthaltspreis wird abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung am Abreisetag fällig. Zahlungsmöglichkeiten: Bar, Girocard, MAESTRO, VISA, American Express, oder Mastercard.

 

§ 5 Stornierung

5.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Weigels Bergfreiheit geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Hotel Weigels Bergfreiheit der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

5.2 Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber Hotel Weigels Bergfreiheit in Textform ausübt.

5.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt Hotel Weigels Bergfreiheit einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Hotel Weigels Bergfreiheit den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Hotel Weigels Bergfreiheit hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann Hotel Weigels Bergfreiheit die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen laut EU-Normen pauschalieren. Wenn der Zeitraum für ein kostenfreies Rücktrittsrecht erloschen ist, werden 80 % des Buchungswertes in Rechnung gestellt. Bei Nicht-Anreise oder Stornierung am Anreisetag wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % der ursprünglichen Buchungssumme fällig.

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

6.1 Der Hotel Weigels Bergfreiheit haftet nicht für den Verlust und/oder Zerstörung von persönlichen Gegenständen.

6.2 Der Hotel Weigels Bergfreiheit haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind diejenigen, die sich dem Einflussbereich des Hotel Weigels Bergfreiheit entziehen, wie z.B.: Naturkatastrophen, Schäden in den Zimmern, Stromausfall etc.

6.3 Der Hotel Weigels Bergfreiheit haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Empfehlungen von Restaurants, Theaterbesuchen, Ausstellungen usw.).

6.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Hotel Weigels Bergfreiheit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Hotels Weigels Bergfreiheit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Hotels Weigels Bergfreiheit die Schadensersatzpflicht Schaden begrenzt.

6.5 Vom Gast beschädigte oder zerstörte Dinge im vermieteten Objekt müssen dem Hotel Weigels Bergfreiheit entsprechend rechtzeitig gemeldet und ersetzt werden. Dadurch entstehende Mietausfallzeiten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

6.6 Das Hotel Weigels Bergfreiheit haftet nicht für entstandene Schäden, die in Verbindung mit der Nutzung der zur Verfügung gestellten Gegenstände entstehen können. Ausnahme wäre grobe Fahrlässigkeit, die nachweislich seitens des Vermieters verursacht wurden.

 

§ 7 Reklamationen

7.1 Beanstandungen sind bitte umgehend anzuzeigen.

 

§ 8 Datenschutz, -austausch

8.1 Der Kunde wird hiermit gem. §33 BDSG sowie des §3 TDDSG darüber unterrichtet, dass der Hotel Weigels Bergfreiheit seine Bestandsdaten (Name/Adresse) in maschinenlesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Das Hotel Weigels Bergfreiheit ist berechtigt, die Gastdaten offenzulegen, sofern dies nur für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist (staatliche Behörden, z. B. Meldeverpflichtung).

 

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen ergeben, wird ausschließlich Winterberg als Gerichtsstand vereinbart.

9.2 Leistungs- und Erfüllungsort ist Winterberg-Silbach.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen gewollt hätten, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

 

Winterberg-Silbach, 02.04.2024